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FAQ - Studieren ohne Abitur?

Dies ist in allen Studiengängen grundsätzlich möglich - also bei: Die alternativen Voraussetzungen finden Sie erläutert unter: » mehr
Die Berechtigung zu einem Studium ohne Abitur erfolgt überwiegend über eine entsprechende Berufsausbildung und eine daraus anschließende Berufserfahrung. Sollte kein (Fach-)Abitur oder eine Berufsausbildung vorhanden sein, so kann die Zulassung zum Studiengang auch über eine Zulassungsprüfung erworben werden.
Berufserfahrung ist bei einem Studium ohne Abitur sehr hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich. Die Zulassung zum Studium kann auch über eine Zugangsprüfung erlangt werden.
Eine Zugangsprüfung ist nur erforderlich, wenn kein (Fach-)Abitur und keine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung vorgewiesen werden kann.
Sie müssen eine beliebige, aber anerkannte mindestens 2-jährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und danach mindestens drei Jahre einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sein. Dabei ist die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt.
1. Mit der Bewerbung zum Studiengang und den erforderlichen beglaubigten Unterlagen, müssen Sie einen formlosen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.

2. Mit der Prüfung des Antrages wird mit Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch zur Zugangsprüfung vereinbart.

3. Mit Ihrer Zustimmung zur Zugangsprüfung, erhalten Sie das Thema für Ihre Zugangsprüfungsarbeit, für diese haben Sie 6 Wochen Zeit.

4. Nach Fertigstellung und Abgabe der Arbeit, wird Ihre Studienarbeit von 2 Prüfern bewertet. Mit Bestehen der Studienarbeit wird noch ein Termin für eine mündliche Prüfung vereinbart. Nachdem auch diese bestanden wurde bekommen Sie die Bescheinigung zur Studienzulassung. Bei nichtbestehen der Prüfung ist es möglich die Prüfung einmal zu wiederholen.
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    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

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